Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 6/2022)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fussballschule Kickers 9 (im Folgenden „Anbieter“) und dem Teilnehmer oder bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigten (im Folgenden „Kunde“). 

§ 1 Leistungen der Fussballschule Kickers 9

Der Anbieter bietet Dienstleistungen im Rahmen einer privaten Fußballschule an. Diese umfassen Trainingseinheiten und Camps. Durch die Nutzung dieser Angebote erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Der vollständige Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leitungsbeschreibung des Anbieters auf Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballschule-kickers9.de, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter der Homepage www.fussballschule-kickers9.de einsehbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fussballschule Kickers 9 bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

§ 2 Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Training bis zum Trainingsbeginn schriftlich und unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde, ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Trainings oder Ausschluss vom Training wird das Abonnement oder die Teilnahmegebühr (Einzeltraining oder Camp) nicht anteilig erstattet.

Der Anbieter kann die Vereinbarung kündigen oder seine Leistung verweigern, wenn die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht entrichtet wurde.

Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Gründen zu beenden. Bei Verstößen gegen die Anordnung sowie deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die Kunden informiert, bei Wiederholung kann der Kunde ohne Erstattung des Teilnahmegebühr von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Anbieter ist zudem berechtigt Kunden von einer Veranstaltung auszuschließen, wenn bei der Anmeldung eine anstecken oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde.

§ 4 Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Lehrgangs vom Teilnehmer getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen des Anbieters veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf den Internetseiten des Anbieters sowie das Einstellen von Lehrgangs-Videos. Darüber hinaus erklären sich der Kunde sowie dessen Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Kunde für eine Adressenliste verwendet werden und an die anderen Teilnehmer in begründeten Fällen übermittelt werden dürfen. Diese Rechte können jederzeit widerrufen werden.

§ 6 Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne oder mehre Veranstaltungen des jeweiligen Lehrgangprogramms des Anbieters oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass der Anbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist der Anbieter für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem Anbieter die Erbringung seiner Leistungen länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 7 Haftung

Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des Kunden, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers des Anbieters erfolgen, wird nicht übernommen. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Training auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind, und den Verlust mitgebrachter Wertsachen.Der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.